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...als sehr routiniert im Umgang mit dem Fahrzeug und dem Verhalten im Verkehr aus. Daher ist die Durchkommensquote sehr hoch. Ein angenehmer Nebeneffekt ist, dass die Begleiter von den begleitenden Schulungen während der Ausbildung auch profitieren.

Also, worauf wartest du, schnapp deine Eltern sprich Begleiter und los geht’s.

l17

Ausbildungsablauf

Theorie

  • Beginn mit 15 ½
  • Theoriekurs in der Fahrschule mit 20 Einheiten Grundwissen und 12 Einheiten Spezialwissen
  • Computerprüfung: Am besten lernst du gleich parallel zum Theoriekurs mit, dann ist das Wissen noch ganz frisch!
  • Melde dich einfach online, telefonisch oder persönlich in unserem Büro an und schon kann’s losgehen!

Praxis

Starte bereits während des Theoriekurses mit deinen Fahrlektionen durch!

  • Nach deinen ersten 12 Fahrlektionen, besuchen deine Begleiter (max. 2), mit denen du in Zukunft privat trainieren möchtest, eine theoretische Einweisung bei uns in der Fahrschule.
  • Das L17-Ansuchen für die Behörde bekommst du im Büro. Dieses ausgefüllt wieder in der Fahrschule abgeben. Wir leiten es dann an die Behörde weiter.
  • Nach 1.000 km und 2.000 km machst du gemeinsam mit deinem Fahrlehrer und deinen Begleitern eine Schulfahrt. Dabei werden die Erlebnisse und Erfahrungen der Ausbildungsfahrten besprochen und Tipps und Tricks für das weitere Vorgehen vermittelt.
  • Nach insgesamt 3.000 km erfolgt die finale Perfektionsschulung, diesmal ohne Begleiter. Dein Fahrlehrer gibt dir noch den Feinschliff für die praktische Prüfung.
  • Nach Beendigung der Ausbildung, frühestens aber mit 17 Jahren, kannst du zur praktischen Fahrprüfung antreten. Entscheide selbst, ob du dazu mit deinem privaten Auto oder dem Fahrschulauto fährst.
L17 Prüfung
 
PRÜFUNGSVORBEREITUNG
 
AUSBILDUNGSFAHRTEN
1.000 KM
 
ÜBERPRÜFUNGSFAHRT
 
AUSBILDUNGSFAHRTEN
1.000 KM
 
ÜBERPRÜFUNGSFAHRT
 
AUSBILDUNGSFAHRTEN
1.000 KM
 
THEORETISCHE EINWEISUNG
 
HAUPTSCHULUNG
6 LEKTIONEN
 
GRUNDSCHULUNG
3 LEKTIONEN
 
VORSCHULUNG
3 LEKTIONEN

Voraussetzungen für Begleiter und Fahrten

  • Besitz des B – Führerscheins seit mindestens 7 Jahren
  • keine schweren Verkehrsüberschreitungen in den letzten 3 Jahren und keine Vormerke
  • Einhaltung der 0,1 Promille Grenze
  • Mitführen des Bewilligungsbescheides, Fahrzeug gekennzeichnet durch die „L17 Ausbildungsfahrt“ Tafel
  • Fahrten nur in Österreich möglich und diese sind im Fahrtenbuch zu protokollieren

Noch Fragen?